Bundesregierung soll eigene Facebook-Fanseiten schließen

Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde fordert von Bundesministerien die Schließung der eigenen Facebook-Fanseiten.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kleber warnt schon seit zwei Jahren vor dem Einsatz von Facebook-Fanseiten. Der Bundesregierung sei es allerdings seit geraumer Zeit nicht gelungen, eine Übereinkunft mit Facebook zu treffen die der aktuellen Datenschutz-Grundverordung (DSGVO) nachkommt. Die Forderung: Die Bundesregierung samt Behörden und Ministerien solle bis zum Ende des Jahres sämtliche Facebook-Auftritte schließen. Das berichtet das Handelsblatt.

Die Informationen stammen dabei aus einem Rundschreiben, dass Kleber am 16. Juni 2021 an alle Bundesministerien und Bundesbehörden sendete. In dem Schreiben betonte der Datenschutzbeauftragte, dass die Bundesregierung „in besonderem Maß an Recht und Gesetz gebunden“ sei und bei der Einhaltung des Datenschutzes als „Vorbildfunktion“ fungieren muss. Weiterhin monierte er, dass bereits im Mai 2019 auf die Umstände hingewiesen wurde:

"[...] mit meinem Rundschreiben vom 20. Mai 2019 an alle obersten Bundesbehörden hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass ein datenschutzkonformer Betrieb einer Facebook Fanpage gegenwärtig nicht möglich ist. Es wäre erforderlich, dass öffentliche Stellen, die eine Fanpage betreiben, eine Vereinbarung mit Facebook zur gemeinsamen Verantwortlichkeit schließen, die den Anforderungen von Art. 26 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht", schrieb Kleber.

Mit dem Abschalten der Facebook-Seiten würde die Bundesregierung eine erhebliche Menge an Reichweite einbüßen. Alleine die zentrale Fanseite der Bundesregierung zählt rund 870.000 Abonnenten. Das Bundesgesundheitsministerium kommt auf 391.000 Fans und das Auswärtige Amt zählt 305.000 Fans. Weitere Ministerien wie das Finanz- und Innenministerium seien nur auf anderen sozialen Netzwerken vertreten.

Auch als Folge würde sich die Schließung negativ auswirken. Wenn Institutionen keine Facebook-Präsenz betreiben, werden diese als "Ort" gelistet - Facebooknutzer könnten weiterhin Kritik äußern, die Organisation könnte diese aber nicht beantworten oder administrieren.

Die Bundesregierung möchte die "mitgeteilten Einschätzungen und Empfehlungen des Bundesdatenschutzbeauftragten" nun prüfen.

Neben Facebook prüfe Kleber auch die Nutzung von Instagram, Tiktok sowie Clubhouse. Die Auswertung dazu sei jedoch noch nicht abgeschlossen. „Erste Ergebnisse zeigen aber bereits, dass auch hier datenschutzrechtliche Defizite bestehen“, schreibt der Datenschützer. „Ich empfehle Ihnen daher bereits jetzt, diese Apps einstweilen nicht auf dienstlichen Geräten einzusetzen.“

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